Grundsätzlich erfolgen alle Abrechnungen nach der aktuell gültigen Gebührenordnung für Psychotherapeutinnen (GOP).

Bitte beachten Sie, dass ab 2024 alle Leistungen in meiner Praxis nach dem 2,9-fachen Satz berechnet werden. Bitte klären Sie mit Ihrer privaten Krankenkasse/Beihilfe, welche Beträge übernommen werden. Häufig übernehmen diese nur den 2,3-fachen Satz; den Unterschiedsbetrag müssen Sie selbst übernehmen (Beispiel Einzelstunde Psychotherapie Verhaltenstherapie (50 Minuten): 2,3-facher Satz = 100,55 € --> 2,9-facher Satz = 126,78 € --> selbst zu übernehmender Betrag / pro Sitzung (50 Minuten) = 26,23 €)

Privatversicherte

Private Krankenversicherungen übernehmen i.d.R. die Kosten einer Psychotherapie in einer Privatpraxis.

Bitte erfragen Sie bei Ihrer Versicherung die Konditionen hierfür oder entnehmen diese Ihrem Versicherungsvertrag.

Beihilfeberechtigte

Die Beihilfe übernimmt ebenfalls i.d.R. die Kosten für eine Psychotherapie in einer Privatpraxis.

Bitte erkundigen Sie sich über das Antragsverfahren bei Ihrer Beihilfestelle.

Gesetzlich Versicherte

Für Gesetzlich Versicherte gilt das Prinzip der Kassenzulassung: Wenn Sie ohne Vorab-Antrag und nur mit Ihrer Versicherungskarte psychotherapeutische Leistungen in Anspruch nehmen möchten, wenden Sie sich bitte zunächst an Psychotherapeuten mit Kassenzulassung für die GKV.

 

Nach § 13 Abs. 3, SGB V hat ein Gesetzlich Versicherter jedoch Anspruch auf Kostenerstattung für Behandlungen bei Psychotherapeuten in Privatpraxen (also auch ohne GKV-Kassenzulassung), wenn die gesetzliche Krankenkasse nicht in der Lage ist, eine „unaufschiebbare Leistung rechtzeitig zu erbringen“.

 

Das heißt: Wenn Gesetzlich Versicherte keinen Therapieplatz mit einer zumutbaren Wartezeit bei einem Psychotherapeuten mit Kassenzulassung finden, kann und muss die Krankenkasse unter bestimmten Umständen die Behandlung in einer Privatpraxis erstatten. Bitte wenden Sie sich hierzu vorab an Ihre Krankenkasse oder bei konkretem Interesse an einem Therapieplatz in meiner Praxis auch gern an mich.

 

Die Bundespsychotherapeutenkammer stellt zum Kostenerstattungsverfahren auch eine Patienteninformation zu Verfügung, die Sie hier finden: https://www.bptk.de/wp-content/uploads/2019/01/BPtK_Ratgeber_Kostenerstattung_2.pdf